AGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und
Angebote der EITELBUSS Markenberatung GmbH und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen werden
nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

2. Angebote/Leistungsinhalte

(1) Die EITELBUSS Markenberatung GmbH erbringt für den Auftraggeber Dienst-, Beratungs- und sonstige
Leistungen zum Zwecke der Markenbildung, des Marketings und der Unternehmens- und
Markenkommunikation.

(2) Die Angebote der EITELBUSS Markenberatung GmbH erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich
etwas anderes ergibt, freibleibend und sind stets unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst
zustande, wenn die EITELBUSS Markenberatung GmbH die Bestellung schriftlich durch Erteilung einer
Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Lieferung oder Leistung annimmt. Die Annahmefrist beträgt
einen Monat ab Zugang der Bestellung.

(3) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Projekt-
/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Projekt-
/Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.

(4) Änderungswünsche hinsichtlich bereits vereinbarter Leistungen wird der Auftraggeber möglichst frühzeitig
mitteilen. Soweit die Änderungswünsche zu einem Mehraufwand führen, werden Kostensteigerungen bis zu
15 % vom Auftraggeber ohne gesonderte Freigabe vergütet.

3. Lieferung und Lieferfristen

(1) Lieferfristen und Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese
ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Lieferziele,
die eine effiziente Koordination zwischen den Vertragsparteien ermöglichen sollen. Soweit Fristen verbindlich
vereinbart wurden, verlängern sich diese automatisch, falls der Auftraggeber eigene Mitwirkungsleistungen
nicht/nicht fristgerecht oder aber nicht ordnungsgemäß erbracht hat.

(2) Überschreitet die EITELBUSS Markenberatung GmbH eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist aus Gründen,
die die EITELBUSS Markenberatung GmbH zu vertreten hat, so gerät die EITELBUSS Markenberatung GmbH in
Lieferverzug, wenn die EITELBUSS Markenberatung GmbH vom Auftraggeber nach Ablauf der Lieferfrist
schriftlich mit einer Frist von mindestens drei Wochen zu Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
aufgefordert wurde und diese Frist verstreichen lässt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber berechtigt,
wegen der eingetretenen Verzögerung Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch ist – soweit
weder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aber vorsätzliches Verschulden seitens der
EITELBUSS Markenberatung GmbH vorliegt – der Höhe nach begrenzt auf maximal 5 % der Gesamtvergütung.

4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer hinzukommt.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei längeren Projektlaufzeiten ist die EITELBUSS Markenberatung GmbH berechtigt, die erbrachten
Teilleistungen abzurechnen, auch wenn diese für den Auftraggeber noch nicht nutzbar sind bzw. noch nicht in
nutzbarer Form vorliegen.

(4) Soweit Leistungen für den Auftraggeber eingekauft werden, ist die EITELBUSS Markenberatung GmbH
berechtigt, vor der Auftragsvergabe eine Anzahlung von 30 % geltend zu machen.

(5) Die EITELBUSS Markenberatung GmbH ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, die Vergütung durch
einseitige Mitteilung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten entsprechend den von der EITELBUSS
Markenberatung GmbH verlangten Preisen anzupassen. Bei einer Erhöhung der Vergütung um jährlich mehr als
3 % ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Vergütungsanpassung zu kündigen.

(6) Einwendungen von Seiten des Auftraggebers gegen die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort nach
Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum,
ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, geltend zu machen. Versäumt der Auftraggeber die
rechtzeitige Geltendmachung von Einwendungen, so ist er einverstanden, ausgeschlossen es sei denn, dass er
die rechtzeitige Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die EITELBUSS
Markenberatung GmbH im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des
Rechnungsbetrages berechtigt, die vertragliche Leistung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seine
fälligen Verbindlichkeiten bezahlt hat. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere wegen
Zahlungsverzugs, bleiben vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

Die EITELBUSS Markenberatung GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen und
Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber vor. Bei Zugriffen Dritter ist der
Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum der EITELBUSS Markenberatung GmbH hinzuweisen und die
EITELBUSS Markenberatung GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Nutzungsrechte

(1) die EITELBUSS Markenberatung GmbH wird dem Auftraggeber die für die Verwendung ihrer Arbeiten und
Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im
Zweifel erfüllt die EITELBUSS Markenberatung GmbH ihre Verpflichtung durch die Einräumung nicht
ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zeitlich befristet für die
Einsatzdauer der Maßnahme. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und
Veränderung von Arbeitsergebnissen, bedarf der Zustimmung der EITELBUSS Markenberatung GmbH.

(2) Der Auftraggeber hat ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Überlassung und/oder Nutzung
der Rohdaten, der Zwischenergebnisse bzw. der offenen Daten. Offene Daten sind Dokumente oder Dateien in
Grafik-, Bild-, Text-, Web- oder Layout-Formaten, die eine Bearbeitung des Inhaltes zulassen und Vorstufen der
endgültigen Leistungen darstellen.

7. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber unterstützt die EITELBUSS Markenberatung GmbH im zumutbaren Rahmen bei der
Leistungserbringung, insbesondere indem unverzüglich Freigaben mitgeteilt sowie Anfragen beantwortet
werden. Der Auftraggeber ist eigenständig verpflichtet zu überprüfen, ob Anpassungen der Leistungen
erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Falls eigenständige Leistungen des Auftraggebers zur
Erreichung der vertraglich vereinbarten Ziele erforderlich sind, wird der Auftraggeber die EITELBUSS
Markenberatung GmbH unverzüglich benachrichtigen, wenn und soweit erforderliche Leistungen nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht worden sind oder voraussichtlich nicht erbracht werden können.

(2) Der Auftraggeber benennt im jeweiligen Punkt einen Ansprechpartner, welcher ermächtigt ist, verbindliche
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

(3) Der Auftraggeber wird notwendige Informationen, Vorlagen, Unterlagen und Daten in einwandfreier Qualität
kostenlos, unaufgefordert und rechtzeitig in den von der EITELBUSS Markenberatung GmbH benötigten
Formaten zur Verfügung stellen. Die EITELBUSS Markenberatung GmbH ist berechtigt, die erhaltenen
Informationen, Vorlagen u. a. für den vertraglichen Gebrauch zu verwenden, falls nicht der Auftraggeber einer
Verwendung ausdrücklich widerspricht.

(4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass sämtliche zur Verfügung gestellte Daten nicht gegen gesetzliche oder
aber behördliche Bestimmungen verstoßen und frei von Rechten Dritter sind (insbesondere Persönlichkeits-
oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten. Der Auftraggeber stellt
die EITELBUSS Markenberatung GmbH insoweit von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der
Rechtsverfolgung frei.

(5) Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet die rechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Verwendung von
Leistungsergebnissen auf eigene Kosten hin zu überprüfen, dies gilt insbesondere für etwaige erforderliche
Namens- und Kennzeichenrecherchen sowie entsprechende Anmeldungen und Eintragungen. Auch die
Umsetzung rechtlicher Anforderungen hinsichtlich Informations- und Kommunikationsdienste oder aber
Angebote im elektronischen Rechtsverkehr ist nur dann geschuldet, soweit dies vertraglich ausdrücklich
vereinbart worden ist.

8. Kündigung des Vertrages/Stornierung des Vertrages

(1) Soweit im Vertrag keine feste Laufzeit vereinbart worden ist, kann bei Dauerschuldverhältnissen jeder
Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich
kündigen.

(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist dann nicht möglich, wenn im Vertrag keine feste
Laufzeit vorgesehen ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den Ziffern 8.1 und 8.2 unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem bereits erteilten Auftrag zurück und ist die EITELBUSS
Markenberatung GmbH mit dem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den bereits erbrachten
Leistungen und tatsächlich aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des noch nicht
abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts zu verrechnen.

9. Referenznennung

(1) Die EITELBUSS Markenberatung GmbH kann grundsätzlich auf den Vertragserzeugnissen des
Auftraggebers in geeigneter Weise auf das eigene Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann dem nur
schriftlich widersprechen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht.

(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass sämtliche Arbeiten der EITELBUSS Markenberatung GmbH
im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit, vor allem Name und Logo des Auftraggebers (ganz
oder in Teilen), als Referenzobjekte verwendet werden dürfen.

10. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden
Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

(2) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Zeichnungen und
sonstige Informationen geeignet und passgenau sind, mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen
sowie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen. Trifft dies nicht zu, hat der Auftraggeber der EITELBUSS
Markenberatung GmbH den hierdurch verursachten Schaden zu erstatten. Für Schäden und Mängel, welche auf
falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt die EITELBUSS
Markenberatung GmbH keine Haftung.

(3) Von der EITELBUSS Markenberatung GmbH gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber
unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel
unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige,
bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

(4) Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche
Mengen- und Qualitätstoleranzen, stellen keinen Sachmangel dar. Die EITELBUSS Markenberatung GmbH
übernimmt keine Haftung dafür, dass Strategien, Konzeptionen oder Maßnahmen die vom Auftraggeber
gewünschte Wirkung auf das Zielpublikum entfalten.

(5) Bei begründeten, ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Sachmängeln, deren Ursache bereits im
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, leistet die EITELBUSS Markenberatung GmbH nach ihrer Wahl
Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache gegen Rückgewähr
des mangelhaften Liefergegenstandes. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei
Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
zu verlangen. Ein Fehlschlagen im vorab genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nacherfüllung
unmöglich ist, wenn sie seitens der EITELBUSS Markenberatung GmbH ernsthaft und endgültig verweigert wird,
wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber
wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.

(6) Die EITELBUSS Markenberatung GmbH steht lediglich dafür ein, dass der Liefergegenstand im Land des
Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) ist. Ein
Mangel liegt nicht vor, wenn und so weit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die
Schutzrechtsverletzung des Auftraggebers durch eine von der EITELBUSS Markenberatung GmbH nicht
vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Liefergegenstand vom Auftraggeber
verändert oder zusammen mit nicht von der EITELBUSS Markenberatung GmbH gelieferten Produkten
eingesetzt wird. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von der EITELBUSS
Markenberatung GmbH erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Auftraggeber berechtigte
Ansprüche erhebt, hat der Auftraggeber die EITELBUSS Markenberatung GmbH hierüber unverzüglich
schriftlich zu verständigen und seine Abwehrmaßnahmen mit der EITELBUSS Markenberatung GmbH
abzustimmen. Im Falle einer nachgewiesenen und von der EITELBUSS Markenberatung GmbH verursachten
Schutzrechtsverletzung wird die EITELBUSS Markenberatung GmbH nach ihrer Wahl entweder ein
Nutzungsrecht erwirken oder die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie
austauschen (Nacherfüllung). Entsprechendes gilt bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel.

(7) Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Schadenersatzansprüche geltend machen,
wenn ihm ein Mangel arglistig verschwiegen wird oder die EITELBUSS Markenberatung GmbH ausnahmsweise
eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen Mängeln des
Liefergegenstandes sind ausgeschlossen.

(8) Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Werkverträgen mit der (Teil-)Abnahme, bei sonstigen
Vertragsverhältnissen nach den gesetzlichen Regelungen. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren,
soweit die EITELBUSS Markenberatung GmbH nicht wegen Vorsatzes haftet, nach 12 Monaten, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist gilt für sämtliche Gewährleistungsansprüche.

11. Haftung/Schadensersatz

(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sind
Schadenersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers jedweder Art, gleichgültig aus
welchen Rechtsgründen (im Folgenden insgesamt „Schadenersatzansprüche“), ausgeschlossen. Die
EITELBUSS Markenberatung GmbH haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Auftraggebers.

(2) Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen, von der EITELBUSS Markenberatung GmbH zu
vertretenden Pflichtverletzung beruhen, für welche die EITELBUSS Markenberatung GmbH nach dem
Produkthaftungsgesetz zwingend haftet oder die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch
die EITELBUSS Markenberatung GmbH oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der
EITELBUSS Markenberatung GmbH zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht
beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird. Eine solche
Gefährdung liegt im Falle von Mängeln, nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn die
EITELBUSS Markenberatung GmbH die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder unzumutbar ist. Bei
der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung der EITELBUSS Markenberatung
GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.

(4) Soweit die Haftung der EITELBUSS Markenberatung GmbH ausgeschlossen ist oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der EITELBUSS
Markenberatung GmbH.

(5) In allen Fällen der Haftung der EITELBUSS Markenberatung GmbH wird der Schadensersatzanspruch der
Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung der EITELBUSS Markenberatung GmbH
begrenzt.

(6) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei
Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten der EITELBUSS Markenberatung GmbH, durch die
Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene
Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die EITELBUSS Markenberatung GmbH nicht erfolgt ist, der
Höhe nach auf 1.000,00 € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(7) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs- und Umstrukturierungs- oder sonstiger
Arbeiten an technischen Einrichtungen der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder
nicht verfügbar sein kann. Die EITELBUSS Markenberatung GmbH ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber
nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen zu dem Zeitpunkt durchzuführen, an dem aufgrund von
Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.

12. Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglichen,
vertraulichen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu
schützen. Als vertraulich gelten nur Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder deren Eigenschaft
als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse ohne weiteres erkennbar ist.

(2) Der vertrauliche Umgang mit solchen Informationen erfordert insbesondere, sie nur im Rahmendes
Erforderlichen zu vervielfältigen, zu verwenden, Personen zugänglich zu machen sowie den Umgang zu
dokumentieren. Die Geheimhaltungspflicht besteht zeitlich unbegrenzt und abhängig vom Fortbestehen eines
Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragspartnern. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nicht für
Informationen, die dem jeweils anderen Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis bekannt werden.

13. Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die EITELBUSS Markenberatung GmbH die im Rahmen der
Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert,
verarbeitet und sonst verwendet. Der Auftraggeber holt entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein,
sofern erforderlich. Erbringt die EITELBUSS Markenberatung GmbH Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des §
11 BDSG, wird der Auftraggeber die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlich konkretisieren, soweit
die noch nicht im Vertrag erfolgt ist.

(3) Die Prüfung datenschutzrechtlicher Aspekte für die Nutzung der Leistungen der EITELBUSS Markenberatung
GmbH obliegt dem Auftraggeber in eigener Verantwortung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die
erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt der EITELBUSS
Markenberatung GmbH mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.

14. Übertragung von Rechten/Aufrechnung

(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher
Zustimmung der EITELBUSS Markenberatung GmbH gestattet. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen
möglich, die rechtskräftig festgestellt oder seitens der EITELBUSS Markenberatung GmbH unbestritten sind.

15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Wareneinkauf vom
11. April 1980 finden keine Anwendung.

(2) Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für
den Sitz der EITELBUSS Markenberatung GmbH zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. Die
EITELBUSS Markenberatung GmbH darf den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand
verklagen.

16. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar
sein, sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Regelung ist durch
eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenden Regelung möglichst nahekommt.
Entsprechendes gilt für Lücken in den AGB.

Lindau, 26. August 2021

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